In unserem monatlichen Mandantenrundschreiben (MRS) informieren wir Sie über die wichtigsten steuerlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen. Hier finden Sie kompakt und verständlich zusammengefasst, was sich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung getan hat – mit direkter Relevanz für Unternehmen, Freiberufler, Heilberufler und Privatpersonen.
Damit Sie stets auf dem aktuellen Stand bleiben, stellen wir Ihnen das Rundschreiben jeden Monat als PDF zum Download bereit.
Monatsrundschreiben April 2025 – Auszug aus dem Inhalt:
Teilzeitstudent darf Fahrtkosten als Reisekosten absetzen:
Der BFH erkennt Werbungskosten für Fahrten zur Uni bei Teilzeitstudium an.Kein Werbungskostenabzug bei Hausgeld für Rücklagen:
Einzahlungen in Erhaltungsrücklagen bleiben steuerlich weiterhin unberücksichtigt.Immobilienkauf mit Renovierung: 15 %-Grenze beachten:
Anschaffungsnahe Herstellungskosten können den Werbungskostenabzug einschränken.E-Bilanz 2025: Neue Anforderungen vom BMF:
Ab 2025 müssen unverdichtete Kontennachweise mit übermittelt werden.Gewinnermittlungsart nicht beliebig wechselbar:
Ein später Wechsel zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist oft nicht mehr zulässig.Verzugszinsen & Steuertermine im April 2025:
Basiszinssatz bei 2,27 % – wichtige Fälligkeiten für Steuer- und Sozialabgaben beachten.